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L-17 Info

L-17L17-FÜHRERSCHEIN

VORAUSSETZUNGEN:

  • Du kannst bereits mit 16 bei uns beginnen
  • Begleiter: muss seit mindestens 7 Jahren im Besitz des B-Führerscheins sein und in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen (z.B. Vater, Mutter, Geschwister, Onkel, Tante usw.). Maximal 2 Begleiter möglich


AUSBILDUNG:

  • Grundausbildung: 26 Theorieeinheiten 12 Fahrstunden
  • 1. begleitende Schulung nach 1000 gefahrenen Kilometern: 2 Lektionen (Fahrlehrer sitzt hinten)
  • 2. begleitende Schulung nach 2000 gefahrenen Kilometern: 2 Lektionen (Fahrlehrer sitzt hinten)
  • Abschlußausbildung nach 3000 gefahrenen Kilometern: 4 Fahrlektionen wieder im Fahrschulauto nur mit Fahrlehrer


WICHTIG:

  • Jede Ausbildungsfahrt ist in das Fahrtenprotokoll symb_pdf einzutragen
  • 1000 Ausbildungskilometer müssen auf mindestens 14 Tage aufgeteilt werden
     

WÄHREND DER AUSBILDUNGSFAHRT:

  • Gültigkeit: nur in Österreich!
  • Kennzeichnung des Fahrzeugs mit einer L-17 Tafel
     

FÜHRERSCHEINPRÜFUNG:

  • Mit 17 kannst du die Theorie- und Fahrprüfung machen und sofort Autofahren
  • Mindestens 3000 km Ausbildungsfahrten müssen absolviert sein


NACH BESTANDENER FÜHRERSCHEINPRÜFUNG:

  • L 17 Lenkberechtigung gilt bis zum 18. Geburtstag nur in Österreich, Deutschland, England, Nordirland und Dänemark
  • Promillegrenze von 0,1 gilt genauso wie die Probeführerscheinbestimmungen bis zum 20.Geburtstag
 
© 2012 Fahrschule Mallin