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L17-FÜHRERSCHEIN
VORAUSSETZUNGEN:
- Du kannst bereits mit 16 bei uns beginnen
- Begleiter: muss seit mindestens 7 Jahren im Besitz des B-Führerscheins sein und in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen (z.B. Vater, Mutter, Geschwister, Onkel, Tante usw.). Maximal 2 Begleiter möglich
AUSBILDUNG:
- Grundausbildung: 26 Theorieeinheiten 12 Fahrstunden
- 1. begleitende Schulung nach 1000 gefahrenen Kilometern: 2 Lektionen (Fahrlehrer sitzt hinten)
- 2. begleitende Schulung nach 2000 gefahrenen Kilometern: 2 Lektionen (Fahrlehrer sitzt hinten)
- Abschlußausbildung nach 3000 gefahrenen Kilometern: 4 Fahrlektionen wieder im Fahrschulauto nur mit Fahrlehrer
WICHTIG:
- Jede Ausbildungsfahrt ist in das Fahrtenprotokoll
einzutragen
- 1000 Ausbildungskilometer müssen auf mindestens 14 Tage aufgeteilt werden
WÄHREND DER AUSBILDUNGSFAHRT:
- Gültigkeit: nur in Österreich!
- Kennzeichnung des Fahrzeugs mit einer L-17 Tafel
FÜHRERSCHEINPRÜFUNG:
- Mit 17 kannst du die Theorie- und Fahrprüfung machen und sofort Autofahren
- Mindestens 3000 km Ausbildungsfahrten müssen absolviert sein
NACH BESTANDENER FÜHRERSCHEINPRÜFUNG:
- L 17 Lenkberechtigung gilt bis zum 18. Geburtstag nur in Österreich, Deutschland, England, Nordirland und Dänemark
- Promillegrenze von 0,1 gilt genauso wie die Probeführerscheinbestimmungen bis zum 20.Geburtstag
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